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Autoversicherung wechseln zum 30. November? Worauf Autofahrer achten sollten

Saarbrücken – Ein Kfz-Versicherungswechsel ist generell beim Kauf eines anderen Wagens möglich. Ferner können die meisten Autobesitzer jetzt ihre derzeitige Kfz-Haftpflicht-, Voll- und Teilkaskoversicherung bis zum 30. November kündigen. Üblicherweise enden Kfz-Versicherungsverträge zum Jahresende und müssen dazu spätestens einen Monat vorher gekündigt werden – ansonsten verlängern sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Roman Wagner, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt, worauf Autobesitzer bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung achten sollten.

Bildquelle :MaKe_iStock_Thinkstock gestattet.
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1. Der Preis-Leistungs-Check
„Mit einem anderen Tarif lassen sich bei gleichbleibenden Versicherungsleistungen mitunter mehrere hundert Euro pro Jahr sparen“, sagt Roman Wagner. Neben dem Versicherungsbeitrag sollte man sich vor Abschluss einer neuen Kfz-Police auch deren Leistungsdetails genau anschauen: Die Versicherungssumme bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte 100 Millionen Euro abdecken. Denn bei schweren Autounfällen können schnell hohe Schäden entstehen. Ist diese Deckung zu gering, muss aus eigener Tasche draufgezahlt werden. Bei der Kaskoversicherung sollte zudem der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbart sein.
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2. Stimmt der Service?
Doch nicht nur günstige Beiträge und die Leistungsdetails entscheiden darüber, ob der Versicherungswechsel sinnvoll ist: Auch der Service ist wichtig und kann im Schadensfall noch wertvoller sein als niedrige Versicherungsbeiträge. Da Unfälle zu jeder Tages- und Nachtzeit passieren können, sollte auch der Kfz-Versicherer rund um die Uhr erreichbar sein – und das auch an Wochenenden und Feiertagen.

Ein weiteres Plus: eine schnelle Regulierung. Viele Versicherer versprechen eine schnelle Schadenabwicklung. „Aber wirklich sicher gehen können Kunden nur, wenn ihnen der Versicherer auch die Zufriedenheit garantiert“, so Roman Wagner. CosmosDirekt garantiert seinen Kunden eine Regulierung ihres Kasko-Schadens binnen sieben Tagen – ansonsten gibt es 50 Euro als Trostpflaster.
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Quelle: CosmosDirekt

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