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Deutsche Verkehrswacht: Fahrverbot bei Handynutzung

Berlin – Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) hat am 10. Juni 2017 auf ihrer Jahreshauptversammlung (JHV) in Würzburg beschlossen, sich dafür einzusetzen, die Regelahndung für Handynutzung am Steuer strenger zu definieren.

Laut Delegiertenvotum sollen schwere Verstöße gegen §23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zukünftig mit einem einmonatigen Fahrverbot geahndet werden; diese Forderung soll auch für Nutzer von Mobiltelefonen am Steuer gelten, die wiederholt ermittelt werden.

Kurt Bodewig, Präsident der DVW und Bundesminister a.D.: „Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine große Gefährdung anderer im Straßenverkehr. Deshalb sind wir für ein einmonatiges Fahrverbot für Wiederholungstäter. Die DVW begrüßt das Vorhaben des Bundesverkehrsministeriums und der Verkehrsministerkonferenz, für diese Delikte einen neuen Sanktionsrahmen festzulegen. Wir hoffen, dass eine entsprechende Gesetzgebung baldmöglichst realisiert wird. Angesichts der hohen Unfallgefährdung, die von der Nutzung mobiler Endgeräte während einer Autofahrt ausgeht, besteht aus meiner Sicht dringender Handlungsbedarf.“

Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage vom August 2016 gaben 30 Prozent der Autofahrer an, hin und wieder einen Blick auf ihr Mobiltelefon zu werfen um zu sehen, ob jemand angerufen oder geschrieben hat, ebenso viele gaben an, ihr Mobiltelefon während der Fahrt aktiv zu nutzen. Von den Befragten fühlen sich dabei 40 Prozent stark und weitere 20 Prozent sehr stark abgelenkt; Fahrfehler werden in Kauf genommen. Die forsa-Umfrage wurde von DVW und dem ACV Automobil-Club Verkehr in Auftrag gegeben.

Quelle: Deutsche Verkehrswacht e.V.

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