Fuhrpark - Mobilität

Augen auf beim Gebrauchtwagen-Kauf!

Viele sind unbedingt auf ein Fahrzeug angewiesen, sei es aus beruflichen Gründen, oder weil man es privat für den Transport der Kinder oder von Einkaufen benötigt. Leider fällt das Budget für ein Auto in vielen Haushalten nicht gerade üppig aus, so dass eigentlich nur ein Gebrauchtwagen in Frage kommt. Die Auswahl auf dem Fahrzeugmarkt ist natürlich riesig, doch man sollte beim Kauf genau hinsehen, damit man auch wirklich den Traumwagen ergattert und keine böse Überraschung erlebt.

Es ist zwar die Ausnahme, doch gibt es immer noch schwarze Schafe, die Tatsachen verfälschen und Mängel vertuschen, so dass man am Ende jede Menge Folgekosten für etwaige Reparaturen hat. Es gibt ein paar essentielle Kriterien, die beim Kauf eines Gebrauchtwagens unbedingt zu berücksichtigen sind. Auch wenn das Auto optisch einen erstklassigen Eindruck macht, sollte man sich davon nicht blenden lassen und sich für die Begutachtung viel Zeit nehmen.

Auf diese Punkte kommt es beim Gebrauchtwagen an

Foto: Fotoarchiv ARKM

Zunächst einmal beeindruckt natürlich die äußere Erscheinung eines Fahrzeugs, gefallen sollte es ja schließlich auch. Beim Lack sollte auf eventuelle Farbunterschiede geachtet werden, auch Unebenheiten können ein Hinweis darauf sein, dass einzelne Stellen überlackiert wurden, dahinter steckt unter Umständen ein Schadensfall. Vielleicht kann man sich ja irgendwo ein Gerät zur Prüfung der Lackdichte borgen, dieses deckt Veränderungen an der Original-Lackierung sicher auf.

Spaltmaße dürfen niemals unterschiedlich sein, auch Rückstände von Schleifpaste deuten auf frühere Schäden hin. Sind die Schrauben an der Motorhaube oder am Kofferraum nicht mehr komplett in der Farbe des Autos lackiert, so wurde auf jeden Fall bereits daran geschraubt. Bevor es auf zur Probefahrt geht, sollten die Füllstände der Brems- und Kühlflüssigkeit kontrolliert werden, auf mögliche Austrittsstellen wäre zu achten. Am besten fährt man im Zuge der Probefahrt kurz auf einen Parkplatz, hier kann man den Wagen noch einmal in Ruhe inspizieren.

Die komplette Elektronik muss einwandfrei funktionieren, dazu zählen unter anderem die Klimaanlage, die Scheinwerfer, die Außenspiegel und die Scheibenwischer. Scheiben dürfen keine Steinschläge aufweisen, im Innenraum sind feuchte Stellen ein Hinweis auf undichte Türen oder Fenster. Möchte man auf Nummer sicher gehen, beauftragt man einen Fachmann mit der Analyse des Fahrzeugs, diese wird von Automobilclubs und einigen Werkstätten für rund 100 Euro angeboten.

Fahrzeugpapiere sorgfältig überprüfen

Ist man vom Gebrauchtwagen so weit überzeugt, ist der Papierkram der nächste Schritt, und auch hier sollte man die Augen offen halten. Die Angaben am Fahrzeug müssen exakt mit den dort gemachten Angaben bezüglich Hersteller, Kennzeichen, Nummer des Fahrgestells und der letzten TÜV-Untersuchung übereinstimmen, ansonsten besteht Verdacht darauf, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Eventuell hat der Verkäufer ja auf eine spezielle Ausstattung hingewiesen, über welche aber in den Fahrzeugpapieren nichts vermerkt ist.

An der Fahrzeug-Identifikationsnummer kann man meistens auch das tatsächliche Alter des Autos erkennen, nämlich an der zehnten Stelle als Ziffer oder Buchstabe. Ein Scheckheft ist immer ein gutes Zeichen, meistens erkennt man schnell, ob diese auch glaubwürdig wirken. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwölf Monate, darauf sollte man auch vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags bestehen, Kompromisse gibt es dabei keine.

Leider kann es vorkommen, dass man alle Kriterien berücksichtigt und das Fahrzeug sorgfältig unter die Lupe genommen hat, und später dennoch Probleme auftreten. Sollten sich Mängel in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf zeigen, so kann davon ausgegangen werden, dass sie schon vor dem Kauf vorhanden waren, so sieht es auch die Rechtsprechung. Zwei Nachbesserungen werden dem Händler zugestanden, sollten die Mängel dann nicht behoben sein, darf der Gebrauchtwagen wieder zurückgegeben werden. Zur sofortigen Rückgabe ist man berechtigt, wenn man erst nach dem Kauf erfährt, dass das Auto zuvor sehr lange nicht gefahren wurde. Beim privaten Autokauf kann man ein Fahrzeug nur im Fall von arglistiger Täuschung zurück geben, und hier sind Beweise häufig schwierig.

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