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Für die Urlaubsreise ist eine bedarfsgerechte Kfz-Versicherung von Vorteil

Maßgeschneiderte Kfz-Policen sind vorteilhaft – der Versicherungsnehmer zahlt nur für die Leistungen, die er auch wirklich benötigt. Das gilt besonders für die Ferienzeit. „Hier empfiehlt sich eine spezielle Absicherung für Schäden, die im Ausland entstehen können“, rät Oliver Schönfeld vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de.

Foto: djd/Volkswagen AG
Foto: djd/Volkswagen AG

Schnell und unkompliziert mobil bleiben

Mit dem Modul „KaskoMobil“ der Volkswagen AutoVersicherung beispielsweise bleiben Autofahrer bei einem Schadenfall schnell und unkompliziert mobil. Etwa durch die sogenannte Mallorca-Deckung: Nutzt man im Ausland einen Leihwagen, dann gelten die Versicherungsregeln des jeweiligen Landes. Meist sind hier die Versicherungssummen allerdings niedriger als in Deutschland. Schnell fallen somit im Schadenfall hohe Kosten an, die der Unfallverursacher aus eigener Tasche zahlen muss. Das Modul gleicht diese Differenz aus. Hilfreich ist auch der integrierte Autoschutzbrief, denn Reisende erhalten im Falle einer Panne schnelle Hilfe vor Ort. Darüber hinaus werden auch die Kosten für den Abschleppdienst erstattet. Und ist man weiter als 50 Kilometer vom Wohnort entfernt, werden ebenfalls der Rücktransport des Fahrzeugs und die Übernachtungskosten oder die Kosten für einen Leihwagen übernommen.

Deutscher Standard auch im Ausland

Ein zusätzliches Element dieses Moduls ist der Ausland-Schadenschutz. Er tritt dann in Kraft, wenn Reisende im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Die Schadenregulierung mit dem ausländischen Versicherer wird übernommen, und Schadenersatzausfälle werden nach deutschem Recht und dem Standard des deutschen Herstellers ausgeglichen. Und zwar auch dann, wenn der Unfallgegner keine Haftpflichtversicherung besitzt. Haben Urlaubsreisende neben dem Modul „KaskoMobil“ auch die Vollkasko abgeschlossen, dann übernimmt die Auto-Versicherung im Vollkaskoschadenfall ebenso die Kosten für einen Mietwagen. Und zwar so lange, bis die Reparaturen am Fahrzeug vollständig abgeschlossen sind.

Quelle: (djd/pt)

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