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Nur eine Schramme

Saarbrücken. Wer versucht, sein Auto in eine enge Parklücke zu manövrieren, muss dabei oftmals Millimeterarbeit leisten. Leicht einschlagen, ein kleines Stück zurück, etwas vor – schnell prangt an der Stoßstange oder der Flanke des Nachbarautos eine Schramme. Je kleiner die Beschädigung, desto größer die Versuchung, einfach schnell den Ort zu verlassen?

Quelle: CosmosDirekt Unternehmenskommunikation.
Quelle: CosmosDirekt Unternehmenskommunikation.

45 Prozent der Autofahrer, die dem Nachbarauto beim Parken bereits einmal zu nah gekommen sind, haben nach eigenen Angaben jedoch gewartet, bis der Besitzer des beschädigten Wagens zurückkehrte. 30 Prozent riefen die Polizei, jeder Vierte (25 Prozent) hinterließ immerhin die Telefonnummer. Zwölf Prozent dagegen unternahmen nichts, um den Fall zu klären. (1)

„Wer sich aus dem Staub macht oder nach einem Unfall nur einen Zettel mit seinen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des geschädigten Fahrzeugs hinterlässt, begeht Fahrerflucht und macht sich strafbar. Es drohen nicht nur Geldstrafen, Punkte in Flensburg sowie Führerscheinentzug, sondern man riskiert auch den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung“, warnt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt. „Richtig ist: Der Schadenverursacher muss auf den Fahrer des geschädigten Fahrzeugs warten bzw. die Polizei verständigen“, so Bärnhof.

Quelle: CosmosDirekt Unternehmenskommunikation

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