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In manchen Ländern ist Reservekraftstoff generell verboten

In vielen europäischen Ländern ist die Mitnahme von Kraftstoff im Reservekanister begrenzt, meist beträgt das Limit zwischen 5 und 25 Liter. Aber: In Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Luxemburg und Rumänien ist es verboten, überhaupt Reservekraftstoff mitzunehmen, erinnern die Sachverständigen von DEKRA. Auch auf Schiffen und Fähren gibt es teilweise Mitnahmeverbote.

Foto: dekra/etm-verlag
Foto: dekra/etm-verlag

Zudem muss Reservekraftstoff bei der Einreise in Staaten außerhalb der Europäischen Union verzollt werden, ebenso bei der Rückkehr in die EU.
Privatpersonen sollten, wenn überhaupt, aus Sicherheitsgründen nicht mehr als 5 bis 10 Liter Kraftstoff im Reservekanister mitführen. Weiter dürfen ausschließlich für Kraftstoffe zugelassene Behälter verwendet werden, die dicht verschließbar und transportstabil sind. Der Transport von Kraftstoffen, zum Beispiel in Wasser-kanistern oder Waschmittelflaschen, ist extrem gefährlich und
deshalb verboten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Kunststoffkanister sollten spätestens fünf Jahre nach dem Herstellungsdatum, das auf der aufgedruckten Kunststoffuhr angegeben ist, ausgetauscht werden.

Der Grund: Kunststoff wird unter dem Einfluss der UV-Strahlung, der Temperaturschwankungen im Fahrzeug und des Kraftstoffs selbst mit der Zeit spröde. Außerdem: Den Kanister nie ganz voll machen, damit sich der Kraftstoff bei Hitze ausdehnen kann. Wichtig auch: Nie innerhalb des Fahrzeuges oder im Kofferraum betanken. Dabei besteht Brandgefahr durch elektrostatische
Aufladung. Damit es keine Verwechslungen gibt, ist es ratsam, den Kanister eindeutig zu beschriften und den Gefahrzettel für Benzin und Diesel (Flamme auf rotem Grund) dauerhaft anzubringen. Auch sollte man den Kraftstoff im Kanister regelmäßig austauschen. Bei Benzin kann sich bei langer Lagerung die Zündfähigkeit reduzieren, auch Diesel kann sich durch den Biodieselanteil mit
der Zeit verändern.

Wichtig ist auch die richtige Sicherung des Reservekanisters im Kofferraum, zum Beispiel mit einem Spanngurt, damit er im Falle eines Unfalls oder während der Fahrt nicht herumgeschleudert und beschädigt werden kann.

Über DEKRA

Seit 90 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2014 hat DEKRA einen Umsatz von rund 2,5 Milliarden Euro erzielt. Rund 35.000 Mitarbeiter sind in mehr als 50 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz.

Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere Welt.

Quelle: Derkra e.V.

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