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Karneval – Heimweg planen – Fahren unter Alkohol-Einfluss

Die närrische Zeit des Jahres, der Karneval, ist bekannt für prunkvolle Faschingsumzüge und ausgelassenes Feiern in Verbindung mit Alkohol. Vorab sollten Närrinnen und Narren deshalb unbedingt klären, wie sie sicher nach Hause kommen.

Für viele ist bereits im Vorfeld klar: Wenn gefeiert wird, gibt es Alkohol. Doch wer zu den Festivitäten eine längere Anreise in Kauf nimmt, sollte sich auch rechtzeitig mit den Möglichkeiten der Rückreise beschäftigen. Klar ist: Nach dem Konsum von Alkohol bleibt das Auto stehen.

Idealerweise bietet sich eine Übernachtungsmöglichkeit bei Freunden oder Familie ganz in der Nähe. Eine weitere Möglichkeit: Eine Person trinkt nicht und bietet den anderen eine Fahrgemeinschaft. Und natürlich bringen öffentliche Verkehrsmittel und Taxis die Närrinnen und Narren sicher nach Hause.
Die eigene und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden sollte immer im Fokus stehen. Betrunkene Autofahrerinnen und Autofahrer gefährden nicht nur andere Personen, sondern sie müssen auch mit weitreichenden Konsequenzen rechnen:

Bei auffälliger Fahrweise und einer Blutalkoholkonzentration ab 0,3 Promille kann bereits eine Strafanzeige folgen. Ab 1,6 Promille muss mit einer Strafanzeige, drei Punkten, einer Anordnung zur MPU und einer Geldstrafe gerechnet werden. Auch mit dem Fahrrad oder E-Scooter kann es unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zur Anordnung einer MPU und Strafanzeige kommen. Wer sich später also bei „Karneval 2020“ an verrückte Kostüme und Spaß erinnern möchte, plant auch den Heimweg verantwortungsbewusst.

Quelle: TÜV NORD GROUP

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