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Kartellamt weist Dumpingpreis-Vorwürfe in aller Deutlichkeit zurück

Weiden. Mit deutlichen Worten hat das Bundeskartellamt eine Beschwerde des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes NRW gegen A.T.U zurückgewiesen. Der Verband hatte den Vorwurf erhoben, A.T.U würde Produkte unter Einstandspreis verkaufen und zudem eine Kampfpreisstrategie verfolgen. Nach wochenlanger, intensiver Prüfung kam das Bundeskartellamt jedoch zu der eindeutigen Feststellung, dass A.T.U „in keinem einzigen der überprüften Einzelfälle“ Produkte unter Einstandspreis verkauft habe.

Auch für die unterstellte Kampfpreisstrategie sieht das Kartellamt keinerlei Anhaltspunkte. Die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens gegen A.T.U wäre deshalb „ein aussichtsloses Unterfangen“, wie das Bundeskartellamt in seinem Antwortschreiben vom 9. Juli 2014 formulierte.

„Die Entscheidung des Bundeskartellamts zeigt in aller Deutlichkeit, wie falsch und unqualifiziert die Unterstellungen der Funktionäre aus dem Kfz-Gewerbe NRW waren. Die Behauptungen gingen völlig an der Realität vorbei. Künftig sollten diese Herren besser am Stammtisch spekulieren als in der Öffentlichkeit“, kommentiert Norbert Scheuch, Vorsitzender der Geschäftsführung von A.T.U, das Schreiben der Kartellbehörde und ergänzt: „Die Erklärung unserer günstigen Preise ist ganz einfach: Aufgrund des hohen Einkaufsvolumens erhält A.T.U Preisvorteile, die wir an die Kunden weiterreichen. Auch in Zukunft werden wir uns nicht daran hindern lassen, unseren Kunden hohe Qualität zu günstigen Preisen zu bieten.“

Beschwerdeführer musste Unterlassungserklärung unterzeichnen

Bereits kurz nach Bekanntwerden der jetzt auch offiziell widerlegten Vorwürfe musste Ernst-Robert Nouvertné, Präsident des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes NRW, eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Darin verpflichtete er sich, die Behauptung zu unterlassen, dass A.T.U Waren in wiederkehrenden Aktionszeiträumen unter Einstandspreis anbiete.

Das Bundeskartellamt hat aufgrund der Beschwerde des Kfz-Gewerbes NRW die Preisstrategie von A.T.U akribisch unter die Lupe genommen. So wurden eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen untersucht, die in diesem Jahr in Werbeprospekten von A.T.U beworben worden waren. Das Ergebnis war eindeutig: Kein einziges Mal wurde in den überprüften Einzelfällen Ware unter Einkaufspreis angeboten. Im Gegenteil: „Die dem Endkunden von A.T.U in Rechnung gestellten Preise bewegten sich dabei – zum Teil sogar sehr deutlich – über dem jeweiligen Einstandspreis“, so die klare Feststellung der Kartellbehörde.

Auch die Unterstellung einer Kampfpreisstrategie mit dem Ziel, Wettbewerber zu verdrängen, ist nach der Untersuchung durch das Bundeskartellamt unbegründet. Denn bei A.T.U sei bereits die Grundvoraussetzung – eine marktbeherrschende Stellung – nicht gegeben. Das Bundeskartellamt sah daher keinerlei Veranlassung, dieses Thema einer näheren Untersuchung zu unterziehen.

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