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MPU 2013: Begutachtungszahlen leicht gestiegen

Bergisch Gladbach. 94.819 Personen mussten sich im Jahr 2013 im Rahmen einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) begutachten lassen. Das waren knapp ein Prozent mehr als im Vorjahr, berichtet die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die die bundesweite Statistik jährlich fortschreibt. Somit wurde der in den letzten Jahren rückläufige Trend der Begutachtungszahlen nicht fortgeführt.

Bildunterschrift: Im Jahr 2013 führten die 13 aktiven Träger der bundesdeutschen Be-gutachtungsstellen für Fahreignung 94.819 medizinisch-psycholo-gische Untersuchungen durch.
Bildunterschrift: Im Jahr 2013 führten die 13 aktiven Träger der bundesdeutschen Begutachtungsstellen für Fahreignung 94.819 medizinisch-psychologische Untersuchungen durch.

Bei den Ergebnissen der MPU gab es kaum Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: Rund 57 Prozent aller begutachteten Personen wurden als „geeignet“ beurteilt, 2012 waren es 56 Prozent. Knapp 36 Prozent – und damit ein Prozent weniger – wurden „ungeeignet“, etwa sieben Prozent wie in 2012 als „nachschulungsfähig“ eingestuft.

Insgesamt ist in 2013 ein Rückgang der Begutachtungen aufgrund von Alkohol-Fragestellungen um knapp zwei Prozent festzustellen. Mit 47.418 Untersuchungen, und damit über der Hälfte aller Begutachtungen, war eine Alkoholauffälligkeit wie in den Vorjahren der häufigste Grund für eine MPU. Ein Anstieg der Begutachtungen ist vor allem im Bereich der Betäubungsmittel-Fragestellungen zu beobachten. Hier stieg die Zahl der Untersuchungen im Vergleich zum Vorjahr um rund sechs Prozent auf 20.534.

Das MPU-Gutachten bietet der Straßenverkehrsbehörde die psychologische und medizinische Grundlage für die Entscheidung, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, können Betroffene die Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Einstufung als „nachschulungsfähig“ möglich, dann kann die Fahrerlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen wieder erteilt werden.

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