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Verkehrsgerichtstag 2016: Versicherer befürworten neue Regeln für den Einsatz von Dashcams

Die deutschen Kfz-Versicherer könnten mithilfe von Dashcams – kleinen Videokameras, die hinter der Windschutzscheibe platziert werden – bei vielen Unfällen schneller und einfacher feststellen, wer wie viel Schuld an einem Unfall trägt. Dementsprechend würde sich in diesen Fällen auch die Schadenregulierung beschleunigen. „Dashcams liefern objektive und leicht auszuwertende Informationen und könnten diverse unfall-analytische Gutachten überflüssig machen“, sagt Uwe Cremerius, Leiter der Kommission Kraftfahrt Schaden im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Damit die Versicherer Dashcam-Aufnahmen verwenden können, müsse aber zunächst ein verbindlicher datenschutzrechtlicher Rahmen für ihren Einsatz geschaffen werden. Die Nutzungsmöglichkeiten von Dashcams werden u. a. beim 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag vom 27. bis 29. Januar 2016 in Goslar diskutiert.

Bislang ist die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen in Deutschland nicht eindeutig rechtlich geregelt: Die Kameras sind zwar nicht verboten, doch wer während der Fahrt Personen und Kennzeichen durchgehend aufzeichnet, verstößt gegen den Datenschutz. Erlaubt ist nur, die Kamera unmittelbar vor oder während einer Gefahrensituation einzuschalten. „Das ist völlig unrealistisch“, kritisiert Cremerius. „In einer Gefahrensituation versuchen die Fahrer, den Unfall zu verhindern und werden kaum daran denken, die Dashcam einzuschalten.“ Cremerius schlägt vor, solche Kameras zuzulassen, die eine Fahrt lediglich für einen kurzen Zeitraum aufzeichnen und ältere Aufnahmen kontinuierlich löschen. „So würden wir die Chancen des technischen Fortschritts nutzen und den Erfordernissen des Datenschutzes gerecht werden“, sagt Cremerius.

Dashcams helfen bei der Aufklärung, verhindern aber keine Unfälle

Auf die Verkehrssicherheit dürften sich die Dashcams aus Sicht der Versicherer hingegen nicht positiv auswirken. Wie eine Auswertung mehrerer Studien durch die Unfallforschung der Versicherer (UDV) ergab, ändern Fahrer nach dem Einbau einer Dashcam ihr Verhalten höchstens kurzfristig. „Am grundsätzlichen Fahrstil ändern Dashcams überhaupt nichts“, so Siegfried Brockmann, Leiter der UDV.

Über den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV):

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die rund 460 Mitgliedsunternehmen sorgen durch 427 Millionen Versicherungsverträge für umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Als Risikoträger und bedeutender Kapitalgeber mit Kapitalanlagen in Höhe von 1.450 Milliarden Euro haben die privaten Versicherungsunternehmen auch eine herausragende Bedeutung für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in der deutschen Volkswirtschaft. 533.000 Menschen sind direkt oder indirekt für die Versicherungswirtschaft in Deutschland tätig.

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

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