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Achtung, Blitzer! Wann wird mir der Führerschein abgenommen?

Köln – Manchmal geht es schneller als gedacht: Man will noch eben über die Ampel fahren, im letzten Moment wechselt die von Gelb zu Rot und schon blitzt es hell auf! Geblitzt zu werden ist allgemein ärgerlich, aber neben einer Punkte- oder Geldstrafe kann einem in solch einem Fall auch der Führerschein entzogen werden. Wann Verkehrssündern tatsächlich ein Fahrverbot droht, wie man sich dagegen wehren kann und weitere Fragen zum Thema, klärt im Folgenden Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer.

Wann wird geblitzt?

„Ist man mit bis zu 5 km/h zu schnell unterwegs, wird dies meist noch toleriert – das ist einerseits abhängig vom Ermessen der jeweiligen Behörde, andererseits von örtlichen Aspekten, zum Beispiel, ob sich eine Schule in der Nähe befindet“, so Mingers. Wer geblitzt wird, wird entweder noch vor Ort angehalten oder bekommt ein paar Tage später Post von der Bußgeldstelle in Form eines Anhörungs- oder Zeugenfragebogens. Achtung: Auf den Brief sollte in jedem Fall geantwortet werden, andernfalls droht eine Ermittlung durch die örtliche Polizei!

Wann ist der Führerschein weg?

„Wer innerorts 31 km/h oder mehr über der Richtgeschwindigkeit fährt, muss neben 160 Euro und drei Punkten in Flensburg mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Außerorts gilt dasselbe Strafmaß ab einer Überschreitung mit mehr als 41 km/h“, erklärt der Rechtsexperte. Bei einer noch höheren Geschwindigkeit muss sogar bis zu drei Monate auf die Fahrerlaubnis verzichtet werden. Auch chronische Tempoüberschreiter, die nicht ganz so schnell unterwegs sind, sollten aufpassen: Wenn sie bereits drei Punkte in Flensburg mit mindestens 26 km/h zu viel kassiert haben und innerhalb des Jahres noch einmal mit einer Überschreitung von 26 km/h oder mehrmals mit einer Überschreitung von 21 km/h erwischt werden, droht im Ernstfall der Führerscheinentzug!

Wie kann ich einen Führerscheinentzug verhindern?

„Manchmal kann sich gegen ein Verbot zur Wehr gesetzt werden – zum Beispiel, wenn man beruflich auf sein Auto angewiesen ist und ein Führerscheinentzug somit unzumutbar wäre. Dies trifft auf Alleinverdiener zu, die ihre Termine mit Bus und Bahn nicht wahrnehmen könnten oder Ärzte, die ihre Fahrerlaubnis benötigen, um zu schwer kranken Patienten zu gelangen“, erläutert Mingers. Entfällt das Fahrverbot, wird die Geldbuße um einiges erhöht.

Auch der Zeitpunkt der Führerscheinabgabe lässt sich in gewissem Maße selbst bestimmen. Wer in den letzten zwei Jahren seinen Führerschein nicht abgeben musste, kann das Fahrverbot innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung antreten. Erhebt man unbegründet Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, ist es sogar möglich, die Rechtskraft und somit den Beginn der viermonatigen Frist weiter aufzuschieben. Für einen solchen Einspruch ist nach Zustellung des Bescheids zwei Wochen Zeit. Bis zum Hauptverhandlungstag vor Gericht kann er noch zurückgezogen werden – damit würde die Frist auf sechs Monate verlängert.

Noch ein Tipp: „Wer auf dem Blitzerfoto schlecht zu erkennen ist, sollte nicht zugeben, der Fahrer zu sein! Gerichte können jemanden nur verurteilen, wenn er auch eindeutig zu identifizieren ist. Andernfalls gilt: Im Zweifel für den Angeklagten!“, rät der Rechtsexperte.

Welche Strafen drohen beim Rotlichtverstoß?

„Ob bei einem Rotlichtverstoß die Fahrerlaubnis gefährdet ist, kann an den Nummern des Bußgeldkatalogs abgelesen werden. Bei der Nummer 132 handelt es sich um den Regelfall, also den einfachen Rotlichtverstoß. Das Strafmaß beträgt hier 90 Euro sowie drei Punkte in Flensburg“, so Mingers. „Die Nummer 132.3 steht für das Überfahren der Ampel, die bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand. Dieser Verstoß wird mit 200 Euro, vier Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet.“ Ein Führerscheinentzug ist außerdem absehbar, wenn es durch das Überfahren der roten Ampel zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kam.

Wurde man beim Überfahren einer roten Ampel erwischt, besteht immer noch die Möglichkeit, einen Anwalt hinzuziehen. Schätzungen von beobachtenden Polizisten, wie lang die Ampel rot war, genügen nicht. Ebenso sind Stoppuhrmessungen nicht ausreichend, da 0,3 Sekunden Toleranz abgezogen werden müssen. Sachverständige können mit einem Gutachten den Wert einer Überwachungskamera widerlegen.

Über Markus Mingers: Markus Mingers ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer in Köln. Als Experte für Verbraucherfragen vertritt er zahlreiche Klienten auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten, darunter Zivilrecht, Arbeitsrecht, Bau-, Miet- und Immobilienrecht, Wirtschafts- und Steuerrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Speditions- & Transportrecht.

Quelle: c/o Jeschenko MedienAgentur Köln GmbH

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