AktuellFuhrpark - Mobilität

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ab 2018 – Durchsetzung in Stuttgart völlig unklar

Am 21. Februar hat mit Stuttgart erstmals eine Stadt in Deutschland eine Fahrverbotszone für Dieselfahrzeuge beschlossen, die nicht der EURO 6 Norm entsprechen. Stuttgart gilt als eine der schmutzigsten Städte Deutschlands, was Luftqualität bei Feinstaub und NOx angeht. Stuttgart hatte lange für die Einführung der Blauen Plakette (NOx-Plakette) gekämpft, wird bisher aber – wie auch andere deutsche Städte – von Bundesverkehrsminister Dobrindt ausgebremst.

Der Beschluss ist lobenswert, die Umsetzung bleibt unklar. Denn jetzt wird ein ganz anderes Problem auf Stuttgart und den diesem Beispiel sicher folgenden Städten wie Berlin, Hamburg, München, etc. zukommen, die ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verhängen, die nicht der EURO 6 Kategorie entsprechen: Die Kontrolle einfahrberechtigter Fahrzeuge.

Ohne Blaue Plakette bleibt eine Kontrolle Wunschdenken

Wie soll eine berechtigte Einfahrt in eine Umweltzone kontrolliert werden, wenn nicht mit einer Blauen Plakette? Die Antwort ist einfach: Gar nicht!
Weder wird das Personal für die Kontrolle des ruhenden, noch des fließenden Verkehrs durch reine „Inaugenscheinnahme“ oder gar zeitaufwändige Fahrzeugpapierkontrollen bereit stehen.

Wahrscheinlicher ist – wie dies auch in Paris praktiziert wird -, dass die Polizei den fließenden Verkehr unter die Lupe nimmt und Plaketten kontrolliert, um ein Fahrverbot für entsprechende Dieselfahrzeuge durchzusetzen. Solche Kontrollen machen aber nur Sinn, wenn dies durch die Ordnungshüter, etwa an roten Ampeln erfolgt, wo innerhalb einiger Sekunden eine Einschätzung durch optische Signale – wie eine Blaue Plakette – vorgenommen werden kann, ob es sich um ein einfahrtberechtigtes Fahrzeug handelt oder nicht.

Quelle: Green-Zones GmbH

Von Frankreich lernen

Problematisch bleibt zudem die Definition eines Einfahrverbotes, weil dieses in aller Regel nur zu bestimmten Zeiten gelten wird. In Frankreich wurde im Juli 2016 die Crit’Air Vignette eingeführt. Wie die Erfahrungen dort zeigen, ist ein Einfahrverbot sehr genau zu definieren, was durchaus nicht trivial ist.

Wenn z. B. ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 20 Uhr besteht, so wird man erleben, das viele Fahrzeuge vor 8 Uhr einfahren und nach 20 Uhr aus der Zone ausfahren. Was jedoch ist mit den dort parkenden Fahrzeugen? Aus Sicht eines Ordnungsamtes, welches gegen 13 Uhr eine Kontrolle vornimmt kann nichts unternommen werden. Denn das Fahrzeug fährt nicht, es parkt. Außerdem kann nicht festgestellt werden, ob das Fahrzeug innerhalb oder außerhalb der Sperrzeiten eingefahren ist.
Fazit: Eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs ohne eine entsprechende Plakette am Fahrzeug, kann so gut wie nicht erfolgen. Und eine wirklich effiziente Kontrolle des fließenden Verkehrs zur Überwachung eines Fahrverbotes für schadstoffreiche Fahrzeuge ohne Blaue Plakette wird kaum wahrscheinlicher sein, als eine totale Sonnenfinsternis über Stuttgart.

In jedem Fall gilt: Ohne Plaketten sind effektive Kontrollen unmöglich.

Quelle: Green-Zones GmbH

Zeige mehr

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"