Automotive-People

Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen

Besserer Lärmschutz an Schiene und Straße: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird die Auslösewerte für die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen und für die Eisenbahnen des Bundes um weitere 3 dB(A) absenken.

Bundesminister Andreas Scheuer: „Kleine Maßnahme, großer Effekt: In Zukunft wird es für die Anwohner an Straßen und Schienenstrecken leiser, denn Lärmschutz ist jetzt schon bei geringerer Geräuschbelastung möglich. Wir haben den Verkehrslärm in den letzten Jahren Schritt für Schritt deutlich reduziert: Lärm, wie wir ihn empfinden, ist seit 2010 an der Straße um rund ein Drittel und an der Schiene sogar um die Hälfte gesunken.“

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Lärmvorsorge und Lärmsanierung. Wenn Straßen neu oder ausgebaut werden, sind Lärmschutzmaßnahmen Teil der Lärmvorsorge. An bestehenden Bundesfernstraßen greift der Lärmschutz dagegen im Rahmen der Lärmsanierung. Wird der Auslösewert überschritten, können Anwohner einen Antrag stellen. Abhängig vom Einzelfall ist eine Reihe von Maßnahmen möglich: vom Einbau von Lärmschutzfenstern bis hin zum Bau von Lärmschutzwällen und -wänden. Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Bundes auf Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen.

Die Auslösewerte der Lärmsanierung für Bundesfernstraßen werden zum 01.08.2020 gesenkt. Die entsprechende Absenkung für die Schienenwege soll im Rahmen des Haushalts 2021 festgelegt werden. Damit gelten für Straße und Schiene auch weiterhin dieselben Auslösewerte. Anwohner von Bundesfernstraßen können ab dem 01.08.2020 Anträge einreichen. Im Fall der Bundesschienenwege werden dagegen alle Strecken schalltechnisch neu bewertet und erhalten gegebenenfalls schneller Lärmschutz.

Die genauen Auslösewerte für die Lärmsanierung hängen von der Nutzungsart des Gebietes ab. Zum Beispiel müssen bei Wohngebieten künftig anstelle von 57 dB (A) nur noch 54 dB(A) in der Nacht überschritten sein, damit Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden können.

Die Lärmsanierung ist im vergangenen Jahrzehnt bereits mehrfach verbessert worden: Für Bundesfernstraßen wurden die Auslösewerte bereits im Jahr 2010 um 3 dB(A) gesenkt, für Eisenbahnen des Bundes in den Jahren 2015 und 2016 um 5 bzw. 3 dB(A). Das bedeutet für die Straße, dass die Auslösewerte insgesamt um 6 dB(A) gesenkt worden sind – das ist eine Minderung des Lärms, den das menschliche Gehör empfindet, um rund ein Drittel. Im Fall der Schiene wurden die Auslösewerte insgesamt um 11 dB(A) gesenkt – also um mehr als die Hälfte des empfundenen Lärms.

Seit Einführung der freiwilligen Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen im Jahr 1978 hat der Bund insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro investiert. Seit 2015 stehen jährlich rund 65 Millionen Euro zur Verfügung.

Die freiwillige Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes gibt es seit 1999. Seitdem hat der Bund insgesamt über 1,4 Milliarden Euro investiert. Im Jahr 2020 stehen rund 139 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Zeige mehr

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"