Fuhrpark - Mobilität

Caravan-Urlaub steht hoch im Kurs – Sicherheitstipps für Neueinsteiger

In Zeiten von Corona steht der Individualurlaub im Caravan hoch im Kurs. Wer vorhat, mit dem rollenden Heim am Heck in die Ferien zu starten, muss aber an einige Punkte denken, um sicher unterwegs zu sein. Vor allem Wieder- und Neueinsteiger sollten sich etwas genauer mit Themen wie Anhängelast, Führerschein, Beladen und sicheres Fahren beschäftigen.

Zuallererst müssen die Lasten passen. Für den Wohnwagen-Urlaub sind die Besitzer eines etwas größeren Zugfahrzeuges gut gerüstet, das sich mit dem Wohnanhänger leichter tut als etwa ein Kleinwagen. Wie schwer ein Wohnanhänger maximal sein darf und wieviel Ladung er aufnehmen darf, lässt sich anhand der zulässigen Anhängelast (Ziffer O.1) und der Stützlast (13) in der Zulassungsbescheinigung I des Zugfahrzeuges ermitteln. Halten Sie dieses Dokument für Miete oder Kauf des Wohnwagens bereit.

Führerschein B96 ist der Schlüssel zum Caravan-Urlaub

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Führerschein. Die Klasse B für Pkw reicht für viele Wohnwagengespanne nicht aus. Maximal sind damit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht (zGG) oder ein Gespann unter 3,5 Tonnen zGG erlaubt. „Viele Caravan-Gespanne liegen aber über dieser Grenze, da der Anhänger über 750 Kilogramm und die Kombinationen 3,5 bis 4,25 Tonnen Gesamtgewicht auf die Waage bringen“, erklärt Stefanie Ritter, Unfallforscherin bei DEKRA. „Die Lösung ist der Führerschein B mit Schlüsselzahl 96, kurz B96, der die meisten Wohnwagengespanne abdeckt.“

Für diese Erweiterung müssen Pkw-Fahrer einen Tageskurs in einer Fahrschule absolvieren, der Theorie und Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen einschließt. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Für noch schwerere Gespanne braucht es den Führerschein BE, der für Anhänger zwischen 750 und 3.500 kg zGG und ein Gesamtgewicht von 7 Tonnen vorgeschrieben ist.

Mit Tempo-100-Plakette schneller unterwegs

Wer mit Gespann schneller als die üblicherweise zulässigen 80 km/h fahren will, kann sich um eine Tempo-100-Plakette kümmern, die mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 27 StVZO für viele Wohnwagen erteilt wird. Das Gespann muss dafür ein bestimmtes Masseverhältnis einhalten, das Zugfahrzeug braucht ABS und der Wohnwagen eine Bremse, hydraulische Stoßdämpfer sowie bis mindestens 120 km/h ausgelegte Reifen, die nicht älter als sechs Jahre sind. Bescheinigt ein Sachverständiger, zum Beispiel von DEKRA, diese Voraussetzungen, gibt es bei der Zulassungsstelle eine 100-km/h-Plakette, die am Wohnwagen angebracht wird.

Den Caravan richtig laden

Überladen und ungünstige Gewichtsverteilung sind Gift für das Fahrverhalten von Wohnwagengespannen. Ein niedriger Schwerpunkt hingegen kommt der Straßenlage des Caravans zugute. Schwere Gepäckstücke gehören deshalb nach unten und in die Nähe der Achse, die leichteren in die oberen Staufächer. Mit Spannbändern und Gurten verhindert man, dass das Gepäck beim Fahren verrutscht und so das Gefährt in Schieflage bringt. Auch darf das zulässige Gesamtgewicht von Wohnwagen und Zugfahrzeug nicht überschritten werden.

Sicher fahren

Auf der Straße ist Vorsicht geboten: „Mit Anhänger am Heck ändert sich das Fahrverhalten erheblich. Deshalb ist es sinnvoll, sich mit dem Gespann auf einer Freifläche abseits vom Verkehr vertraut zu machen“, sagt Ritter. „Lernen Sie das Verhalten beim Bremsen und Beschleunigen kennen. Üben Sie auch das ungewohnte Rückwärtsfahren und stellen die Zusatzspiegel richtig ein.“ Sehr zu empfehlen ist die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining. Hier lernt man, das Gespann auch in Gefahrensituationen zu beherrschen.

Bauartbedingt bieten Caravans eine große Angriffsfläche für Seitenwind. Bei starkem Wind heißt die Regel: Entsprechend langsam fahren und auf Überholmanöver verzichten. Sollte das Gespann ins Schlingern geraten, empfiehlt es sich, nicht Gas zu geben und nicht gegenzulenken. Besser sei es, kräftig zu bremsen, um die Geschwindigkeit zügig zu verringern, so die DEKRA Experten.

Gasanlage alle zwei Jahre prüfen lassen

Die Sachverständigen von DEKRA erinnern daran, dass während der Fahrt der Aufenthalt im Wohnwagen für Mitfahrer verboten ist. Vor jeder längeren Fahrt sollte der Reifendruck überprüft und angepasst werden. Für Gasanlagen in Wohnwagen ist alle zwei Jahre eine Prüfung durch einen Sachverständigen vorgeschrieben.

Quelle: DEKRA e.V.

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