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Gepäcktransport: Leichte Fracht gehört aufs Autodach

Köln, 4. Juli 2014. Jetzt heißt es wieder: ab in den Urlaub. Reicht der Kofferraum nicht für das Gepäck, ist die Lösung oft eine zusätzliche Transporbox: Dachträger und die passenden Boxen oder Huckepacksysteme für die Heckklappe bei Kombis und Minivans. Eine wichtige Entscheidungshilfe beim Kauf von Gepäckboxen und Trägersystemen ist das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, wie es auch TÜV Rheinland vergibt. 

Foto: Archivblid
Foto: Archivblid

Maximale Lasten von Fahrzeug und Trägern beachten 

„Sperrige oder leichte Fracht wie Drachen, Trekkingstöcke, Sonnenschirme, Schuhe und Kleidung am besten in einer Dachbox unterbringen“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Anschließend das Gepäck mit Spanngurten sichern, um zu verhindern, dass es bei einer Vollbremsung aus der Box herausschießt. Eine aufgerollte Decke in der Spitze verringert zudem das Risiko von Beschädigungen. „Nach etwa 30 bis 50 Kilometern nochmals die Befestigung der Box am Fahrzeug checken und gegebenenfalls nachziehen“, sagt der TÜV Rheinland-Fachmann.

Beim Beladen ist außerdem auf die maximale Dachlast und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs zu achten. Die Daten finden sich in der Betriebsanleitung. Sind Höchstgeschwindigkeiten für die Trägersysteme angegeben, sollten diese unbedingt eingehalten werden. Beim Fahrradtransport auf dem Autodach steigt der Kraftstoffverbrauch aufgrund des größeren Luftwiderstands bei höherem Tempo drastisch an. Deshalb sollten Fahrer aus Gründen der Ökonomie und Fahrsicherheit eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 130 einhalten. 

Geschwindigkeit dem veränderten Fahrverhalten anpassen 

Grundsätzlich gilt: Jedes Fahrzeug verändert bei starker Beladung das Fahrverhalten – etwa beim Bremsen, Beschleunigen und in Kurven. Außerdem reagiert das Auto empfindlicher bei Seitenwind. Deshalb die Geschwindigkeit unbedingt dem geänderten Fahrverhalten anpassen. „Auch den Luftdruck der Reifen und die Einstellung der Scheinwerfer der Last entsprechend überprüfen“, betont der TÜV Rheinland-Experte. 

 

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