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Kind schnallt sich ab: Bußgeld für Fahrer

Düsseldorf. Der Beifahrer in einem Pkw ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, sich ordnungsgemäß anzuschnallen. Anders sieht es nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm aber bei Kindern aus: Hier muss der Fahrer dafür sorgen, dass der kleine Passagier gesichert ist und auch bleibt – und zwar während der ganzen Fahrt!

In dem konkreten Fall saß die vierjährige Tochter des Fahrers auf der Rückbank im Kindersitz. Als der Wagen in eine Verkehrskontrolle geriet, stellte die Polizei fest, dass das Mädchen nicht mehr angeschnallt war. Ihr Vater hatte sie zunächst ordnungsgemäß angeschnallt, sie hatte den Gurt dann aber alleine gelöst. Gegen die Geldbuße in Höhe von 40 Euro wehrte der Vater sich mit dem Argument, seine Tochter habe sich zum ersten Mal alleine abgeschnallt. Außerdem könne von ihm nicht verlangt werden, den Gurt des Kindes während der Fahrt ständig zu kontrollieren.

Das sah das OLG anders: Bei schutzbedürftigen Mitfahrern wie z.B. Kindern treffe den Fahrer eines Pkw eine besondere Fürsorgepflicht. Die habe der Vater hier fahrlässig verletzt. Er habe bemerken müssen, dass seine Tochter sich abgeschnallt hat, habe sodann anhalten und das Kind wieder mit dem Gurt sichern müssen. Im Einzelfall kann der Fahrer laut ARAG Experten sogar verpflichtet sein, eine Route zu wählen, die es ihm ermöglicht, sich regelmäßig nach dem Kind umzusehen und notfalls sofort anhalten zu können (Az.: 5 RBs 153/13).

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