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Mehr Akzeptanz für Verkehrsüberwachung

Bonn – Verkehrskontrollen bzw. Blitzanlagen sind häufig Auslöser kontroverser Diskussionen. Und rund um das Thema Verkehrsüberwachung fallen nicht selten Begriffe wie „Abzocke“. Experten sind sich allerdings einig, dass flächendeckende Kontrollen im Straßenverkehr sowie das konsequente Ahnden von Delikten die Sicherheit auf den Straßen deutlich erhöhen.

Dem DVR ist es daher wichtig, bei Verkehrsteilnehmern und Medien Akzeptanz für Überwachungsmaßnahmen, insbesondere auch Radarkontrollen, zu schaffen. Schließlich wird niemand, der sich an die Verkehrsregeln hält, zur Kasse gebeten. Geblitzt wird nur, wer zu schnell fährt und sich selbst und andere gefährdet.

Der soeben veröffentlichte Blitzatlas 2017 des Vereins Mobil in Deutschland e.V. stellt „Blitzen“ als Einnahmequelle für Kommunen, Städte und Länder dar und unterstellt, dass die Verkehrssicherheit nicht immer das entscheidende Kriterium für „Radarfallen“ sei. Die Auswertungen des Vereins basieren auf nicht repräsentativen Meldungen einer Internet Blitzer-Community, auf Hochrechnungen und punktuellen Abgleichen mit den Top 10 der unfallträchtigen Straßen in vier untersuchten Großstädten.

Tatsächlich spielen bei Überwachungsmaßnahmen bzw. der Auswahl der Standorte durch die Polizei unterschiedliche Kriterien der Unfallprävention eine Rolle. Überschneidungen zwischen der Häufigkeit von Blitzern und der Anzahl von Verkehrsunfällen sind keinesfalls immer und allein maßgeblich für die Wirksamkeit der Maßnahmen. Ein Gesamtkonzept der Überwachungsmaßnahmen wird z.B. in Bezug auf Radaranlagen immer auch einen „Gewöhnungseffekt“ bzw. „Überraschungseffekt“ für die Verkehrsteilnehmer berücksichtigen. Auch Unfallschwerpunkte, die z.B. bereits durch bauliche Maßnahmen entschärft wurden, werden ggf. zunächst weiterhin untersucht bzw. überwacht.

Der DVR weist darauf hin, dass „unangepasste Geschwindigkeit“ die Hauptunfallursache bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge ist. Die konsequente Beachtung von Tempolimits ist daher maßgeblich für die Vermeidung schwerer Verkehrsunfälle. Die Missachtung ist kein Kavaliersdelikt.

Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)

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