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Winterreifen: Diese Regeln gelten im europäischen Ausland

Ohne Winterreifen geht nichts: Bei frostigen oder rutschigen Straßenbedingungen sind Autofahrer für die passende Pneus verantwortlich – wer dies missachtet, muss hierzulande mit einem Bußgeld rechnen. Ähnliche Regeln gelten auch im europäischen Ausland. Wer mit dem eigenen Auto in den Skiurlaub startet, etwa in die beliebten Wintersportregionen Österreichs, Italiens oder der Schweiz, sollte sich über die jeweiligen Regelungen vorab gut informieren. Auch in dieser Hinsicht gilt: Fast jedes Land Europas hat seine ganz individuellen Vorschriften aufgestellt.

Vorschriften in der Alpenregion

„Um sich und andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden, sollte jeder Autofahrer im Winter auf die richtige Bereifung achten“, sagt Stephan Schweda, Pressesprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Mit Winterreifen ist man in der kalten Jahreszeit auch im Ausland sicher und rechtlich korrekt unterwegs. Oft würden dabei regional unterschiedliche Vorschriften gelten: Eine generelle Winterreifenpflicht gebe es etwa in Österreich, der Schweiz und Frankreich nicht.
„Bestimmte Strecken, zum Beispiel Land- oder Bergstraßen, sind in diesen Ländern allerdings nur für Fahrzeuge mit Winterausrüstung frei. Hier wird ein Durchfahrverbot angeordnet, das mit dem Zusatz ‚Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung‘ gekennzeichnet ist“, betont Schweda. Neben den montierten Winterreifen sollte man auf alle Fälle noch Schneeketten im Kofferraum dabeihaben, erst recht, wenn es Richtung Alpen geht. Spezielle Regelungen gelten auch bei den italienischen Nachbarn: „Hier können für bestimmte Streckenabschnitte und in Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen Winterreifen vorgeschrieben sein. Im Aosta-Tal gilt eine grundsätzliche Winterreifenpflicht vom 15. Oktober bis Mitte April des Folgejahres“, erläutert Stephan Schweda.
 
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Bei winterlichen Straßenverhältnissen sollte die passende Bereifung selbstverständlich sein. In vielen Ländern ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Foto: djd/Deutsche Versicherungswirtschaft/thx

 

Winterreifen für den hohen Norden

Viele Touristen zieht es im Winter gen Norden. Skandinavien-Liebhaber sollten wissen, dass in Norwegen und Schweden seit Längerem eine Winterreifenpflicht besteht – diese gilt aber nicht für Touristen. Anders in Finnland: „Auf allen Straßen sind Winter- oder Ganzjahresreifen vorgeschrieben, auch für Touristen“, so Stephan Schweda. Winterreifen seien dabei längst nicht gleich Winterreifen, geeignete Modelle durch die Beschriftung „M+S“ (für Matsch und Schnee) erkennbar. „Damit die Reifen tatsächlich die erwünschte Wirkung aufweisen, sollten sie mindestens noch ein Profil von vier Millimetern haben.“
Übrigens: Zahlreiche europäische Länder wie beispielsweise die Niederlande, Kroatien, Großbritannien, Irland und Polen haben keine gesetzlichen Bestimmungen erlassen.
 
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Wer zum Urlaub in die Berge aufbricht, sollte auf die passende Winterbereifung und ein ausreichendes Profil von mindestens vier Millimetern achten.
Foto: djd/Deutsche Versicherungswirtschaft/thx

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